Kontakt:
Kirchenpflegerin
Gertrud
Reutlinger
Eisenharz
Kirchstraße
8 (Pfarrbüro)
88260
Argenbühl
07566-1556 (Pfarrbüro)
07566/1732 (privat)
StBndktEsnhrznbkdrsd

Einzelgrab und Familiengrab als Wahlgrab
Für das Wahlgrab wird in einem bestimmten Bereich des Friedhofs eine Stelle
ausgewählt und für die Nutzungszeit von 25 Jahren erworben. Die Nutzungszeit
kann nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit in der Regel weiter verlängert
werden. Wahlgräber können als Doppel- oder Einzelgrab erworben werden. Bei
beiden besteht die Möglichkeit der Tieferlegung, dann beträgt das Nutzungsrecht
30 Jahre.
Urnengrab
Im Urnengrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Hier ist die Grabstelle nicht frei wählbar, sondern folgt einer bestimmten Reihenfolge. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre. Das Nutzungsrecht kann in der Regel verlängert werden.
Urnengemeinschaftsgrab
Die Grabstelle des Urnengrabes im Urnengemeinschaftsgrab ist nicht frei
wählbar, sondern folgt einer bestimmten Reihenfolge. Das Nutzungsrecht beträgt
15 Jahre. Das Grabnutzungsrecht kann nicht verlängert werden. In einer Grabstätte können eine oder bei Tieferlegung zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabpflege übernimmt die Kirchengemeinde.
Kindergrab
Hier werden Kinder bis zu 10 Jahren bestattet. Das Nutzungsrecht beträgt 15
Jahre und ist kann in der Regel verlängert werden.