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Friedhof Eisenharz






Kontakt:

Kirchenpflegerin
Gertrud Reutlinger
Eisenharz
Kirchstraße 8 (Pfarrbüro)
88260 Argenbühl

07566-1556 (Pfarrbüro)
07566/1732 (privat)
StBndktEsnhrznbkdrsd

Friedhof Christazhofen
Friedhof Christazhofen

Grabarten

Einzel­grab und Fa­mi­li­en­grab als Wahlgrab
Für das Wahl­grab wird in einem bestimmten Bereich des Friedhofs eine Stelle ausgewählt und für die Nutzungszeit von 25 Jahren erworben. Die Nutzungszeit kann nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit in der Regel weiter verlängert werden. Wahlgräber können als Doppel- oder Einzelgrab erworben werden. Bei beiden besteht die Möglichkeit der Tieferlegung, dann beträgt das Nutzungsrecht 30 Jahre.

Urnengrab

Im Urnengrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Hier ist die Grab­stelle nicht frei wähl­bar, son­dern folgt ei­ner be­stimm­ten Rei­hen­fol­ge. Das Nut­zungs­recht beträgt 15 Jah­re. Das Nutzungsrecht kann in der Regel verlängert werden.

Urnengemeinschaftsgrab

Die Grabstelle des Urnengrabes im Urnengemeinschaftsgrab ist nicht frei wählbar, sondern folgt einer bestimmten Reihenfolge. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre. Das Grabnutzungsrecht kann nicht verlängert werden. In einer Grabstätte können eine oder bei Tieferlegung zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabpflege übernimmt die Kirchengemeinde.

Kindergrab

Hier werden Kinder bis zu 10 Jahren bestattet. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und ist kann in der Regel verlängert werden.