
Einzelgrab und Familiengrab als Wahlgrab
Für das Wahlgrab wird in einem bestimmten Bereich des Friedhofs eine Stelle
ausgewählt und für die Nutzungszeit von 25 Jahren erworben. Die Nutzungszeit
kann nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit in der Regel weiter verlängert
werden. Wahlgräber können als Doppel- oder Einzelgrab erworben werden. Bei
beiden besteht die Möglichkeit der Tieferlegung, dann beträgt das Nutzungsrecht
30 Jahre.
Urnenwahlgrab / Urnenfamilienwahlgrab
siehe Wahlgrab / Familiengrab
Nutzungsrecht: 25 Jahre
Reihengrab
Das Reihengrab ist immer ein Einzelgrab. Hier ist die Grabstelle nicht
frei wählbar, sondern folgt einer bestimmten Reihenfolge. Das Nutzungsrecht
beträgt: 25 Jahre.
Zu beachten: Eine Verlängerung ist bei einem Reihengrab, anders als beim Wahlgrab, nicht möglich.