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Friedhof Christazhofen







Kontakt:

Kirchenpfleger
Norbert Meroth
Am Dorfgraben 1
88260 Argenbühl

07566/2371

nmrthgmxd

Friedhof Christazhofen
Friedhof Christazhofen

Grabarten

Einzel­grab und Fa­mi­li­en­grab als Wahlgrab
Für das Wahl­grab wird in einem bestimmten Bereich des Friedhofs eine Stelle ausgewählt und für die Nutzungszeit von 25 Jahren erworben. Die Nutzungszeit kann nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit in der Regel weiter verlängert werden. Wahlgräber können als Doppel- oder Einzelgrab erworben werden. Bei beiden besteht die Möglichkeit der Tieferlegung, dann beträgt das Nutzungsrecht 30 Jahre.


Ur­nen­wahl­grab / Urnenfamilienwahlgrab
siehe Wahlgrab / Familiengrab

Nutzungsrecht: 25 Jahre


Rei­hen­grab
Das Rei­hen­grab ist im­mer ein Ein­zel­grab. Hier ist die Grab­stelle nicht frei wähl­bar, son­dern folgt ei­ner be­stimm­ten Rei­hen­fol­ge. Das Nut­zungs­recht beträgt: 25 Jah­re.

Zu beachten: Eine Ver­län­ge­rung ist bei einem Reihengrab, anders als beim Wahlgrab, nicht möglich.